Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht in Pulsnitz (01896) – Informationen für Sie!
Sie benötigen Informatioen zum Sorgerecht oder zur Vaterschaftsanerkennung in Pulsnitz? Eltern werden ist aufregend und wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf die bevorstehende Zeit! Vor lauter Euphorie sollten Sie jedoch – wenn Sie nicht verheiratet sind – an die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung denken. Erst mit der Vaterschaftsanerkennung ist der biologische Vater auch rechtlich gesehen der Papa. Wie das in Pulsnitz funktioniert und was Sie dafür mitbringen müssen erfahren Sie hier. Gleichzeitig lässt sich mit der Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht unkompliziert beantragen. Für werdende Eltern stellt sich regelmäßig die Frage, wann beides gemeinsam erledigt werden kann, welche Rechte damit nun für Sie als Eltern gelten und vor allem, wo die Beurkundung für Vaterschaft und Sorgerecht erfolgt.
Abgesichert: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht in Pulsnitz (Sachsen)
Wann Sie die Vaterschaft anerkennen lassen, ist Ihnen überlassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies vor der Geburt Ihres Babys, also noch während der Schwangerschaft zu erledigen. Diese kurzen Gänge lassen sich jetzt prima in den Alltag integrieren und gehören neben der Einrichtung des Kinderzimmers mit dazu. Auch nach der Geburt ist dies noch möglich. Die meisten Paare genießen aber dann lieber die Elternzeit mit Ihrem Baby, gerade wenn der Vater in den ersten Wochen zu Hause ist und auch in Elternzeit ist oder Urlaub genommen hat. Behördengänge gehören in dieser intensiven Kennenlernzeit zu den weniger lieben Aufgaben.
Ein weiterer Vorteil der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist außerdem, dass Sie, lieber Papa, von vornherein mit im Geburtenbuch und auf der Geburtsurkunde stehen. Schlussendlich – niemand hofft das – können auch während der Schwangerschaft oder Geburt Zwischenfälle auftreten. Im Falle des Falles sind Sie als Eltern abgesichert, sodass der Papa im Falle medizinischer Fragen oder Notfälle auch während einer unvorhersehbaren frühzeitigen Geburt oder direkt nach der Geburt Entscheidungen treffen kann, wenn er der Mama vielleicht gerade nicht möglich ist.
Wo können Sie in Pulsnitz richtig Ihre Vaterschaft anerkennen lassen?
Die Vaterschaft können Sie im Jugendamt, beim Standesamt und bei jedem Notar anerkennen lassen. Vereinbaren Sie dort einfach telefonisch einen Termin bei dem entsprechenden Sachbearbeiter. Wichtig ist es, dass Sie beide persönlich zu diesem Termin erscheinen und folgende Dokumente dabeihaben: Ihre Geburtsurkunden, Personalausweise oder Reisepässe, Mutterpass bzw. Geburtsurkunde des Babys oder die Geburtenmitteilung. Die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Standesamt ist im Regelfall kostenfrei. Selbiges gilt für die Sorgerechtserklärung, die Sie als Vater direkt zu diesem Zeitpunkt mit beantragen sollten.
Anerkennung Ihres Sorgerechts in Pulsnitz
Wenn Sie als Eltern – wie sehr viele Eltern heutzutage – nicht verheiratet sind, bedarf es neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgerechtserklärung bzw. eine Sorgeerklärung. Damit beurkunden Sie beide, dass Sie für Ihr Baby die elterliche Sorge gemeinsam haben möchten (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB.). Dabei ist es unerheblich, ob Sie zusammen oder in zwei verschiedenen Haushalten leben. Um Ihren persönlichen Aufwand möglichst gering zu halten, raten wir Ihnen, die Sorgerechtserklärung gleich zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung zu erledigen. Wie auch bei der Anerkennung der Vaterschaft ist die Sorgerechtserklärung nur notwendig, wenn Sie nicht verheiratet sind. Sollten Sie nach oder noch vor der Geburt Ihres Kindes ohnehin heiraten, müssen Sie kein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Nur das Familiengericht kann ein einmal beurkundetes Sorgerecht wieder ändern.
Warum eigentlich Sorgerecht?
Das gemeinsame Sorgerecht stellt sicher, dass Ihr Kind, solange es noch nicht volljährig ist, durch Sie beide ausreichend versorgt wird. Dabei gliedert sich das elterliche Sorgerecht in zwei Bereiche und ist im BGB in den Paragraphen §§1626 und 1631 geregelt: die Personensorge sowie die Vermögenssorge. Die Personensorge verpflichtet Sie und gibt Ihnen gleichzeitig das Recht, Ihr Kind zu pflegen, zu beaufsichtigen, zu erziehen und seinen Aufenthaltsort festzulegen. Dazu gehören für Sie sicherlich selbstverständliche Angelegenheiten wie Ernährung, Schlafzeiten, Kleidung, Behandlung bei Krankheiten, aber auch erhebliche Angelegenheiten wie die Wahl des Vor- und Nachnamens, die schulische Ausbildung oder die Berufswahl fallen unter das gemeinsame Sorgerecht.
Die Vermögenssorge berechtigt Sie als Eltern, bewusst und verantwortungsvoll mit allen Vermögensgegenständen oder Bankkonten Ihres Kindes umzugehen und sie zu verwalten. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung bleibt das Sorgerecht für beide Elternteile bestehen. Dies ist zum Wohle des Kindes besonders wichtig.
Neuigkeiten zur Vaterschaftsanerkennung in Pulsnitz
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Alles in Kürze: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht in Pulsnitz
Eine Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgerechtserklärung sind nötig, wenn Sie beide nicht verheiratet sind und Nachwuchs erwarten bzw. ein Baby zu Hause haben. Beides können Sie bereits vor der Geburt beim Jugendamt, Standesamt oder beim Notar beantragen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung bekommt Ihr Baby einen Renten-, Erb- und Unterhaltsanspruch und durch das gemeinsame Sorgerecht, bekommen Sie, liebe Eltern, das gemeinsame Recht, Ihr Baby zu erziehen und für es zu sorgen. Beides lohnt sich also definitiv!