Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung

Vaterschaftsanerkennung – vom biologischen zum rechtlichen Vater

Eltern werden ist aufregend und wir freuen uns gemeinsam mit Ihnen auf die bevorstehende Zeit! Vor lauter Euphorie sollten Sie jedoch – wenn Sie nicht verheiratet sind – an die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung denken. Erst mit der Vaterschaftsanerkennung ist der biologische Vater auch rechtlich gesehen der Papa und somit mit seinem Baby verwandt. Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie am besten gleich mit dem Sorgerecht unkompliziert beantragen. Wie das funktioniert, was Sie dafür mitbringen müssen, wann beides erledigt werden kann und welche Rechte damit nun für Sie als Eltern gelten, erfahren Sie in unserer Zusammenfassung.




Wann sollen wir die Vaterschaft beantragen?

Wann Sie die Vaterschaft anerkennen lassen, ist Ihnen überlassen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies vor der Geburt Ihres Babys, also noch während der Schwangerschaft zu erledigen. Diese kurzen Gänge lassen sich jetzt prima in den Alltag integrieren und gehören neben der Einrichtung des Kinderzimmers mit dazu. Auch nach der Geburt ist dies noch möglich. Die meisten Paare genießen aber dann lieber die Elternzeit mit Ihrem Baby, gerade wenn der Vater in den ersten Wochen zu Hause ist und auch in Elternzeit ist oder Urlaub genommen hat. Behördengänge gehören in dieser intensiven Kennenlernzeit zu den weniger lieben Aufgaben. Ein weiterer Vorteil der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist außerdem, dass Sie, lieber Papa, von vornherein mit im Geburtenbuch und auf der Geburtsurkunde stehen.

Wo können wir die Vaterschaft anerkennen lassen und welche Unterlagen benötigen wir für die Vaterschaftsanerkennung?

vaterschaftsanerkennung rechtlicher Vater Die Vaterschaft können Sie im Jugendamt, beim Standesamt und bei jedem Notar anerkennen lassen. Vereinbaren Sie dort einfach telefonisch einen Termin bei dem entsprechenden Sachbearbeiter. Wichtig ist es, dass Sie beide persönlich zu diesem Termin erscheinen und folgende Dokumente dabeihaben:

  • Dokumente und Formulare für den Vater: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Babys oder die Geburtenmitteilung
  • Dokumente und Formulare für die Mutter: Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde oder Mutterpass (Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt), beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung in beurkundeter Form

Alle Dokumente, die Ihnen zu Hause nicht vorliegen, erhalten Sie dann während Ihres Termins zum Lesen und zur Unterschrift.

Welche Rechte hat der Vater durch die Vaterschaftsanerkennung?

Sie als Vater sind erst durch die Vaterschaftsanerkennung auch rechtlich gesehen der Vater Ihres Neugeborenen, solange Sie nicht mit Ihrer Partnerin verheiratet sind. Erst mit der Vaterschaftsanerkennung hat Ihr Kind einen Unterhalts-, Renten- und Erbanspruch.

Was kostet uns die Anerkennung der Vaterschaft?

Die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, Standesamt oder Notar ist stets kostenfrei. Selbiges gilt für die Sorgerechtserklärung, die Sie als Vater nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung erhalten.

Sorgerechtserklärung – was ist das?

Wenn Sie als Eltern – wie sehr viele Eltern heutzutage – nicht verheiratet sind, bedarf es neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Sorgerechtserklärung bzw. eine Sorgeerklärung. Damit beurkunden Sie beide, dass Sie für Ihr Baby die elterliche Sorge gemeinsam haben möchten (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB.). Dabei ist es unerheblich, ob Sie zusammen oder in zwei verschiedenen Haushalten leben.

Wann sollen wir das Sorgerecht beantragen?

vaterschaftsanerkennung und sorgerechtserklärung beim Jugendamt beantragenUm Ihren persönlichen Aufwand möglichst gering zu halten, raten wir Ihnen, die Sorgerechtserklärung gleich zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung zu erledigen. Dies kann ebenso vor der Geburt Ihres Babys erfolgen. Ein späterer Zeitpunkt ist natürlich ebenfalls möglich. Wie auch bei der Anerkennung der Vaterschaft ist die Sorgerechtserklärung nur notwendig, wenn Sie nicht verheiratet sind. Sollten Sie nach der Geburt Ihres Kindes ohnehin heiraten, müssen Sie kein gemeinsames Sorgerecht beantragen.

Wo können wir das Sorgerecht beantragen und welche Unterlagen benötigen wir für die Vaterschaftsanerkennung?

Die zwei Fliegen – Vaterschaft und Sorgerecht – lassen sich besonders deswegen so leicht mit einer Klappe schlagen, weil Sie beides wie bereits erwähnt im Jugendamt, im Standesamt oder beim Notar machen können. Voraussetzung für das gemeinsame Sorgerecht ist jedoch die vorausgegangene Vaterschaftsanerkennung. Sie benötigen hierfür

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Geburtsurkunde des Kindes bzw. einen Auszug aus dem Geburtenbuch, in dem Sie beide eingetragen sind
  • den Mutterpass, wenn Ihr Baby noch nicht geboren ist
  • eine beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und
  • eine beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter

Sie können das Sorgerecht gemeinsam oder einzeln beurkunden, d.h. Sie müssen nicht gleichzeitig zur Beurkundung erscheinen, aber beide die Urkunde unterschreiben. Eine Sorgeerklärung hat natürlich Folgen für Sie beide, da Sie nun gemeinsam zum Wohle Ihres Babys entscheiden. Die Sorgerechtserklärung ist nicht widerrufbar.

Was beinhaltet die Sorgerechtserklärung?

Sorgerechtserklärung gemeinsam sorgen und erziehenDas gemeinsame Sorgerecht stellt sicher, dass Ihr Kind, solange es noch nicht volljährig ist, durch Sie beide ausreichend versorgt wird. Dabei gliedert sich das elterliche Sorgerecht in zwei Bereiche und ist im BGB in den Paragraphen §§1626 und 1631 geregelt: die Personensorge sowie die Vermögenssorge. Die Personensorge verpflichtet Sie und gibt Ihnen gleichzeitig das Recht, Ihr Kind zu pflegen, zu beaufsichtigen, zu erziehen und seinen Aufenthaltsort festzulegen. Dazu gehören für Sie sicherlich selbstverständliche Angelegenheiten wie Ernährung, Schlafzeiten, Kleidung, Behandlung bei Krankheiten, Besuchsdauer in Kitas oder bei Freunden und Verwandten, aber auch erhebliche Angelegenheiten wie die Wahl des Vor- und Nachnamens, die schulische Ausbildung oder die Berufswahl fallen unter das gemeinsame Sorgerecht. Die Vermögenssorge berechtigt Sie als Eltern, bewusst und verantwortungsvoll mit allen Vermögensgegenständen oder Bankkonten Ihres Kindes umzugehen und sie zu verwalten. Auch im Falle einer Trennung oder Scheidung bleibt das Sorgerecht für beide Elternteile bestehen. Dies ist zum Wohle des Kindes besonders wichtig.

Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung auf einen Blick

Eine Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgerechtserklärung sind nötig, wenn Sie beide nicht verheiratet sind und Nachwuchs erwarten bzw. ein Baby zu Hause haben. Beides können Sie bereits vor der Geburt beim Jugendamt, Standesamt oder beim Notar beantragen. Für ersteres müssen Sie beide gleichzeitig persönlich erscheinen. Erst durch die Vaterschaftsanerkennung bekommt Ihr Baby einen Renten-, Erb- und Unterhaltsanspruch und durch das gemeinsame Sorgerecht, bekommen Sie, liebe Eltern, das gemeinsame Recht, Ihr Baby zu erziehen und für es zu sorgen. Beides lohnt sich also definitiv! Schieben Sie diesen Behördengang nicht hinaus und freuen Sie sich auf und über Ihr zauberhaftes Baby.