Jugendamt – Ansprechpartner für Kinder und Eltern

Haben Sie schon einmal einen Fuß ins Jugendamt gesetzt? Nein? Dann wird es möglicherweise bald Zeit dafür. Denn an das Jugendamt wenden sich werdende und frisch gebackene unverheiratete Eltern, wenn Sie beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung für beide Elternteile wünschen. Ein Jugendamt ist keinesfalls eine – wie oft im Volksmund verschriene Einrichtung, die die Kinder den Eltern wegnimmt (sog. Inobhutnahme). Ein Jugendamt übernimmt ganz unterschiedliche Aufgaben, unterstützt und berät Kinder sowie Sie, liebe Eltern. Wer sich an das Jugendamt wenden kann und welche Aufgaben es übernimmt, erfahren Sie in diesem Beitrag.




Wer kann sich an das Jugendamt wenden?

Jugendamt ElterngeldBeim Jugendamt sind die Türen für jeden geöffnet. Dies gilt für Sie als Eltern, die eine Unterstützung wünschen oder auch für Ihre Kinder und Jugendliche, die mit ihrer Situation nicht zufrieden sind oder Hilfe benötigen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass in Ihrem Umfeld ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird, also eine Kindswohlverletzung vorliegt, können Sie die Familie auch anonym Ihrem Jugendamt melden. Natürlich sollte es sich um einen berechtigten Verdacht handeln, aber lieber einmal zu viel angerufen als einmal zu wenig. Ziel des Jugendamtes ist es, für Eltern und Kinder gute Lebensbedingungen zu schaffen. Damit Ihre Kinder sich positiv entwickeln und zu tollen Persönlichkeiten heranwachsen können, sind ein angenehmes Familienleben genauso wie eine familienfreundliche Umgebung wichtig. Doch in welchen Angelegenheiten unterstützt das Jugendamt Kinder, Jugendliche und Eltern konkret?

Aufgaben eines Jugendamtes – Hilfe und Unterstützung durch Ihr Jugendamt vor Ort

Jugendamt Kinder Eltern HilfeDem Jugendamt obliegen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote. Wenn Sie also in einem dieser Punkte Fragen oder Probleme haben bzw. Unterstützung wünschen, können Sie sich jederzeit an Ihr Jugendamt wenden. Grundlage aller fördernden, beratenden und schützenden Aufgaben, die das Jugendamt übernimmt ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Folgende Punkte fallen unter die Unterstützungsangebote Ihres Jugendamtes:

  • Frühe Hilfen: Ihr Jugendamt ist mit Hebammen und Kinderkrankenschwestern gut vernetzt. Das bedeutet für Sie, dass Sie als Eltern direkt Unterstützung erfahren und den Einstieg ins Familienleben erleichtert bekommen, wenn Sie sich ans Jugendamt wenden.
  • Kinderbetreuung: Sicherlich haben Sie von anderen Eltern schon gehört, dass Sie sich einen Platz in Ihrer Kindertagesstätte bereits reservieren lassen sollten, bevor Ihr Schatz geboren ist. Da dies aber in der Regel nicht möglich ist, raten viele dazu, dies am besten noch vom Krankenhaus aus zu regeln. Wenn Ihnen in den ersten Tagen danach nicht zumute ist und es tatsächlich einen Betreuungsengpass gibt, hilft Ihnen auch das Jugendamt bei der Vermittlung eines geeigneten wohnortnahen Betreuungsplatzes.
  • Spielplätze / Spielräume: Für die Entwicklung Ihrer Kinder ist es wichtig, dass sie viel draußen spielen. Gerade Spielplätze sind Orte, an denen Familien zusammenkommen. Jugendämter sind an der Planung dieser öffentlichen Räume mit involviert und planen oft auch mit den Kindern gemeinsam.
  • Jugendarbeit: Bei der Jugendarbeit geht es darum, dass Jugendliche ihr Selbstvertrauen aufbauen und stärken sowie in der Gruppe soziales Miteinander erlernen. Überdies organisiert das Jugendamt Jugendfreizeiten.
  • Jugendsozialarbeit: Ihr Jugendamt bietet Jugendlichen Hilfe an, die Schule abzuschließen und einen Beruf zu erlernen, egal wie oft dies in der Vergangenheit schon gescheitert ist. Es begleitet sie außerdem beim Übergang ins Berufsleben.
  • Jugendschutz: Erwachsen werden ist nicht immer einfach und viele Erfahrungen muss jeder selber sammeln. Das kennen Sie sicherlich noch allzu gut aus Ihrer Jugend. Gerade deswegen klärt das Jugendamt über den Umgang mit Alkohol und Drogen auf und leistet damit Präventionsarbeit. Selbiges gilt für das Surfen im Netz und Computerspiele. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil sich neue Medien stetig verändern und Eltern aufgrund ihrer eigenen Verpflichtungen kaum die Zeit haben, Schritt zu halten.
  • Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren: Sollte Ihr Kind sich einmal strafbar gemacht haben, z.B. bei einem Ladendiebstahl, vermittelt das Jugendamt zwischen dem Jugendlichen und dem Jugendgericht. Im Vordergrund steht überdies, die entsprechende Tat nicht zu wiederholen und aus den Fehlern zu lernen.
  • Allgemeiner sozialer Dienst: Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes, der teilweise auch als Bezirkssozialdienst oder Kommunaler Sozialer Dienst bekannt ist, bietet Ihnen, liebe Eltern sowie Ihren Kindern Hilfe in unterschiedlichen Lebensphasen an. Dabei kann es sich nur um einen Rat handeln, aber auch um die Unterstützung bei der Lösung komplexerer Probleme.
  • Hilfen zur Erziehung: Fast 200.000 Familien haben Erziehungshilfen im Jahr 2009 in Anspruch genommen, Tendenz weiter steigend. Scheuen Sie sich daher nicht, das Jugendamt für eine Erziehungsberatung einzuschalten, am besten bevor Ihre Nerven komplett blank liegen und Sie verzweifelt sind. Sie sind kein Einzelfall!
  • Familien-, Trennungs-, Scheidungsberatung: „Wir dachten, wir gehören nicht dazu“; Stichwort: Trennung bzw. Scheidung. Leider belegen die Zahlen etwas anderes. So brechen heutzutage fast die Hälfte aller Familien auseinander. Damit auch in dieser schwierigen und emotionsgeladenen Zeit das Wohl Ihrer Kinder oberste Priorität hat, steht Ihnen Ihr Jugendamt beratend und vermittelnd zur Seite.
  • Adoptionsvermittlung: Manchmal entscheiden sich die Eltern, ihr Kind zur Adoption frei zu geben. In diesem Fall sucht das Jugendamt die bestmögliche Lösung für die Kinder, ihr Wohl stets im Blick.
  • Vormundschaften / Beistandschaften: Meist sind Sie, also die Eltern, es, die zum Wohle Ihres Kindes entscheiden und ihre Interessen vertreten. Ist dem nicht so, erhält das Kind einen Vormund, der elterliche Aufgaben und Pflichten übernimmt und es gesetzlich vertritt.
  • Jugendhilfeplanung: Das Jugendamt entwickelt ein System von Jugendhilfeleistungen. Dabei geht es um den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Jugendliche.
  • Kinderschutz: Ist ein Kind in Gefahr – wächst es also nicht geborgen und gesund auf – kommt das Jugendamt ins Spiel. Denn es ist seine Aufgabe, das Kindeswohl sicherzustellen. Da dies oft eine Gratwanderung ist, arbeitet es mit den Eltern, Kitas oder Schulen, Ärzten sowie der Polizei zusammen. Sind die Eltern bereit, situative Änderungen zuzulassen und helfen sie mit, etwas zu verändern, nimmt die Situation oft eine positive Wendung. Ist dies nicht der Fall, kann im Extremfall das Kind für einen vorübergehenden Zeitraum oder auch dauerhaft woanders untergebracht werden, damit sein Wohlergehen sichergestellt ist.

Unterhalt bzw. Unterhaltsansprüche – das Jugendamt unterstützt

Wenn eine (werdende) Mutter nicht verheiratet ist, bietet das Jugendamt seine Hilfe an. Konkret ist es das Ziel, den Vater festzustellen und Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Im Einverständnis der Mutter kümmert es sich sogar um die Prozessführung und setzt sich für die Einigung in strittigen Fällen ein.

Jugendamt auf einen Blick

jugendamt Vaterschaft SorgerechtDen ersten Kontakt mit dem Jugendamt haben (werdende) Eltern meist bei der Vaterschaftsanerkennung sowie der Sorgeerklärung. Aber auch sonst übernimmt das Jugendamt vielfältigste Aufgaben, damit Kinder und Jugendliche wohlbehalten und geschützt aufwachsen können. Die häufig in den Köpfen vieler Eltern kursierende Inobhutnahme kommt nur in Fällen zum Tragen, bei denen alle Versuche, die Konfliktsituation zu lösen, gescheitert sind. Trauen Sie sich also, Hilfe und Beratungsangebote des Jugendamts z.B. bei Erziehungsfragen in Anspruch zu nehmen.