Kindergeld – finanzielle Unterstützung für Ihre Kinder

Herzlich willkommen zu Hause! Gerade die Anfangszeit mit Ihrem Säugling ist eine besondere und unvergessliche. Sie gewöhnen sich Tag für Tag aneinander und lernen sich Stück für Stück besser kennen. Trotz aller Gemütlichkeit sollten Sie an wichtige Formalien wie das Kindergeld zu beantragen denken! Die wichtigsten Informationen rund ums Kindergeld haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengestellt.




Was sind die Voraussetzungen, damit wir Kindergeld bekommen?

kindergeld beantragenHaben Sie Ihr Kind in Deutschland bekommen, welches in Ihrem Haushalt lebt, haben Sie für gewöhnlich einen Anspruch auf Kindergeld. Denn damit erfüllen Sie die primären Voraussetzungen, Kindergeld zu erhalten. Zu den Voraussetzungen gehört, dass Ihr Kind jünger als 18 Jahre alt ist oder studiert, es in Ihrem Haushalt lebt oder Sie für das Kind finanziell verantwortlich sind und dass Sie in Deutschland bzw., der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz gemeldet sind.

Entscheiden Sie als Eltern gemeinsam, wer den Antrag auf Kindergeld stellt, denn das Kindergeld bekommt immer nur ein Elternteil überwiesen. Nur wenn Ihr Kind einen eigenen Haushalt führt, sich selbst versorgt und keinen Unterhalt von Ihnen erhält, kann das Kindergeld auch an das Kind direkt ausgezahlt werden.

Wie viel Kindergeld erhalten wir für unsere Kinder?

Wie viel Kindergeld Sie erhalten hängt davon ab, wie viele Kinder Sie haben. Für das erste und zweite Kind bekommen Sie aktuell (Stand 2020) 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und alle weiteren Kinder 235 Euro. Wenn in Ihrem Haushalt beispielsweise fünf Kinder leben, erhalten Sie insgesamt 1.088 Euro Kindergeld pro Monat. Am 01.01.2021 wird das Kindergeld wie folgt erhöht: 1. und 2. Kind: 219 Euro, 3. Kind 225 Euro und ab dem 4. Kind 250 Euro.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

In der Regel wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter Umständen steht Ihnen jedoch das Kindergeld zu bis Ihr Kind 25 ist. Dies ist der Fall, wenn Ihr Kind studiert oder eine Schul- bzw. Berufsausbildung macht. Selbst Übergangszeiten zwischen Schule und Studien- bzw. Ausbildungsbeginn sind durch das Kindergeld abgedeckt, vorausgesetzt diese Zeitspanne beläuft sich auf maximal fünf Monate. In Zeiten, in denen Ihr Kind ein Praktikum absolviert oder Freiwilligendienst leistet, steht Ihnen ebenso Kindergeld zu. Selbst wenn es arbeitslos, arbeitssuchend und gleichzeitig jünger als 21 oder ausbildungsplatzsuchend ist, können Sie Kindergeld beziehen.

Wann und wo können wir Kindergeld beantragen?

Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie das Kindergeld bei Ihrer Familienkasse beantragen. Meist befindet sie sich in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit. Natürlich können Sie sich auch schon vor der Geburt insofern vorbereiten, dass Sie die notwendigen Formulare herunterladen oder vor Ort abholen, den Kindergeldantrag vorausfüllen und nach der Geburt nur noch die fehlenden Zeilen ergänzen.

Wie lange dauert es, bis wir nach unserem Antrag das Kindergeld erhalten?

Nach Antragsstellung dauert es circa sechs Wochen bis Sie Kindergeld erhalten. Dieses bekommen Sie nur rückwirkend für sechs Monate, weswegen Sie nicht mehr Zeit zwischen Geburt und Antrag verstreichen lassen sollten. Da es immer für volle Monate überwiesen wird, bekommen Sie beispielsweise auch das Kindergeld für den ganzen September, wenn das Geburtsdatum der 30. September ist.

Kindergeld und Kinderfreibetrag – was müssen wir bei der Steuererklärung beachten?

Voraussetzungen KindergeldZunächst erhalten Sie nach Ihrem Kindergeldantrag Ihr Kindergeld von der Familienkasse. Dieses müssen Sie nicht versteuern. Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, füllen Sie ab jetzt zusätzlich die Anlage Kind aus. Damit zieht Ihnen das Finanzamt Betreuungskosten für Ihr Kind, Schulgeld sowie den Ausbildungsfreibetrag ab, sollte Ihr Kind bereits volljährig sein und einen Beruf erlernen.

Allerdings erhalten Sie entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Was für Sie günstiger ist entscheidet einzig das Finanzamt zu Ihren Gunsten durch eine Günstigerprüfung. So wird der Kinderfreibetrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt somit bei der Berechnung der Einkommenssteuer steuermindernd. Das ausgezahlte Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag, welcher 2020 bei 5172 Euro für zusammen veranlagte Eltern beträgt. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf liegt bei 2.640 Euro. Folglich erhalten Eltern 7.812 Euro Steuervergünstigungen.

Seit wann gibt es Kindergeld?

Kindergeld gibt es bereits seit 1935, allerdings wurde die damalige „Kinderbeihilfe“ erst ab dem fünften Kind bezahlt und stand nur ärmeren Familien zu. Erst seit 1975 gibt es das Kindergeld schon für das erste Kind, wobei Eltern, die im öffentlichen Dienst tätig waren, einen Familienzuschlag und somit kein Kindergeld erhielten. Noch bis 2012 führten Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes zum Verlust des Anspruchs auf Kindergeld. Dies ist heute nicht mehr so. Eltern bekommen für jedes Kind monatlich Kindergeld.

Kindergeld auf einen Blick

Höhe des KindergeldsSie, liebe Eltern, können, insofern Sie in der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz wohnhaft sind und Kinder (dazu zählen auch Pflege- und Stiefkinder) im eigenen Haushalt haben, Kindergeld ab der Geburt bei der Familienkasse Ihrer Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dieses erhalten Sie bis zu sechs Monate rückwirkend. Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach der Anzahl der Kinder, beträgt aber mindestens 204 Euro monatlich. Nach Antragsstellung dauert es bis zu sechs Wochen bis Sie das Kindergeld erhalten. Dieses bekommen Sie mindestens bis Ihr Kind volljährig ist, unter einigen Umständen sogar bis zum 25. Lebensjahr. Ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter sind, entscheidet das Finanzamt durch die sogenannte Günstigerprüfung nach Abgabe der Steuererklärung, für die unter anderem die Anlage Kind notwendig ist.