Kindergeld in Fredenbeck (21717) – Alle Infos für werdende Eltern!
Sie wollen Kindergeld in Fredenbeck beantragen? Dann erst einmal herzlich willkommen zu Hause kleiner Mensch! Gerade die Anfangszeit mit Ihrem Säugling ist eine besondere und unvergessliche. Sie gewöhnen sich Tag für Tag aneinander und lernen sich Stück für Stück besser kennen. Trotz aller Gemütlichkeit sollten Sie an wichtige Formalien denken. Neben vielen anderen Erledigungen und ganz viel Kennenlernzeit gehört es dazu, Kindergeld in Fredenbeck zu beantragen! Die wichtigsten Informationen rund ums Kindergeld haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengestellt. Entscheiden Sie jetzt als Eltern gemeinsam, wer den Antrag auf Kindergeld stellt, denn das Kindergeld bekommt immer nur ein Elternteil überwiesen. Wenn Ihr Kind irgendwann einen eigenen Haushalt führt, kann das Kindergeld auch an das Kind direkt ausgezahlt werden.
Voraussetzungen: Kindergeld in Fredenbeck (Niedersachsen)
Sie haben Ihr Kind in Deutschland bekommen und es lebt in Ihrem Haushalt? Dann haben Sie für gewöhnlich einen Anspruch auf Kindergeld. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass Ihr Kind jünger als 18 Jahre alt ist oder studiert und Sie für das Kind finanziell verantwortlich sind.
Wie viel Kindergeld Sie erhalten, hängt davon ab, wie viele Kinder Sie haben. Für das erste und zweite Kind bekommen Sie aktuell (Stand 2021) 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und alle weiteren Kinder 250 Euro. In der Regel wird Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter Umständen steht Ihnen jedoch das Kindergeld zu bis Ihr Kind 25 ist. Dies ist der Fall, wenn Ihr Kind studiert oder eine Schul- bzw. Berufsausbildung macht. Selbst Übergangszeiten zwischen Schule und Studien- bzw. Ausbildungsbeginn sind durch das Kindergeld abgedeckt, vorausgesetzt diese Zeitspanne beläuft sich auf maximal fünf Monate. In Zeiten, in denen Ihr Kind ein Praktikum absolviert oder Freiwilligendienst leistet, steht Ihnen ebenso Kindergeld zu. Selbst wenn es arbeitslos, arbeitssuchend und gleichzeitig jünger als 21 oder ausbildungsplatzsuchend ist, können Sie Kindergeld beziehen.
Wie beantragen Sie in Fredenbeck korrekt Kindergeld?
Sobald Ihr Kind auf der Welt ist, können Sie das Kindergeld bei Ihrer Familienkasse beantragen. Meist befindet sie sich in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit. Natürlich können Sie sich auch schon vor der Geburt insofern vorbereiten, dass Sie die notwendigen Formulare herunterladen oder vor Ort abholen, den Kindergeldantrag vorausfüllen und nach der Geburt nur noch die fehlenden Zeilen ergänzen. Nach Antragsstellung dauert es circa sechs Wochen bis Sie Kindergeld erhalten. Dieses bekommen Sie nur rückwirkend für sechs Monate, weswegen Sie nicht mehr Zeit zwischen Geburt und Antrag verstreichen lassen sollten.
Warum gibt es Kindergeld in Fredenbeck
Kindergeld ist eine wichtige staatliche Leistung, die dazu dienen soll, dass die Grundbedürnisse eines Kindes abgedeckt werden. Insbesondere für einkommensschwächere Familien ist das Kindergeld essenziell, um den gerade für Säuglinge aufwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Kindergeld gibt es daher bereits seit 1935, allerdings wurde die damalige „Kinderbeihilfe“ erst ab dem fünften Kind bezahlt und stand nur ärmeren Familien zu. Erst seit 1975 gibt es das Kindergeld schon für das erste Kind, wobei Eltern, die im öffentlichen Dienst tätig waren, einen Familienzuschlag und somit kein Kindergeld erhielten. Noch bis 2012 führten Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes zum Verlust des Anspruchs auf Kindergeld. Dies ist heute nicht mehr so. Eltern bekommen für jedes Kind monatlich Kindergeld. Damit glit: Gleiches Recht für alle Kinder.
Je nach Einkommen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Zunächst erhalten Sie nach Ihrem Kindergeldantrag Ihr Kindergeld von der Familienkasse. Dieses müssen Sie nicht versteuern. Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, füllen Sie oder Ihre Steuerberatungsgesellschaft ab jetzt zusätzlich die Anlage Kind aus. Dabei akzeptiert das Finanzamt auch Betreuungskosten für Ihr Kind, Schulgeld oder den Ausbildungsfreibetrag, sollte Ihr Kind bereits volljährig sein und einen Beruf erlernen.
Allerdings erhalten Sie entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Was für Sie günstiger ist, entscheidet ganz automatisch das Finanzamt zu Ihren Gunsten durch eine Günstigerprüfung. So wird der Kinderfreibetrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt somit bei der Berechnung der Einkommenssteuer steuermindernd. Das ausgezahlte Kindergeld ist eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag, welcher 2021 bei 5.460 Euro für zusammen veranlagte Eltern beträgt. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf liegt bei 2.928 Euro. Folglich erhalten Eltern 8.388 Euro Steuervergünstigungen pro Kind.
Aktuelles zu Kindergeld in Fredenbeck
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Alles zu Kindergeld in Fredenbeck
Sie, liebe Eltern, können, insofern Sie Kinder (dazu zählen auch Pflege- und Stiefkinder) im eigenen Haushalt haben, Kindergeld ab der Geburt bei der Familienkasse Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder im öffentlichen Dienst beim Arbeitgeber beantragen. Dieses erhalten Sie bis zu sechs Monate rückwirkend. Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach der Anzahl der Kinder, beträgt aber mindestens 219 Euro monatlich. Nach Antragsstellung dauert es bis zu sechs Wochen bis Sie das Kindergeld erhalten. Also zögern Sie nicht!