Eltern sein hat wie alles im Leben Höhen und Tiefen. Kinder geben uns viel zurück, das ist gar keine Frage. Doch so schön Kinder und eine eigene Familie sind, so anstrengend ist oft auch der Alltag. Das ist er insbesondere dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und keine weiteren Familienmitglieder wie Oma und Opa oder Tante und Onkel in der Nähe wohnen. Denn diese entlasten Eltern, indem sie beispielsweise die Kinder vom Kindergarten abholen oder einmal einen Nachmittag mit ihnen verbringen, damit Sie in Ruhe ohne Unterbrechung den Haushalt machen oder sich einfach einmal kurz ausruhen können. Kommen dann noch Schlafmangel, Stress auf der Arbeit oder gar soziale Probleme hinzu, kann sich das schnell auf Ihre Gesundheit niederschlagen, was sich automatisch auch auf Ihre Kinder auswirken kann.

Voraussetzungen für eine Kur

Generell haben Eltern, Mutter wie Vater, einen Anspruch auf medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen (§§ 24 und 41 SGB V). Damit Sie eine Kur von der Krankenkasse bewilligt bekommen, muss natürlich ein triftiger gesundheitlicher Grund für eine Kur vorliegen. Diesen bestätigt Ihnen Ihr Hausarzt mit einem Attest, welches Sie dann bei der Krankenkasse einreichen. Ist der Antrag bewilligt, kann die Suche nach einer geeigneten Klink beginnen. Einige Vorschläge unterbreitet Ihnen dabei Ihre Kasse, natürlich können Sie ebenso selbst aktiv werden. Viele wünschen sich eine Kur an der Ostsee oder an der Nordsee, da die Luft gerade bei Atemwegserkrankungen gut tut. Klären Sie am Ende, ob die Krankenkasse den Aufenthalt in an Ihrem Wunschort bezahlt.

Wie Kinder von einer Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur profitieren

Wenn Sie gesundheitlich oder seelisch angeschlagen sind, wirkt sich das natürlich auch auf Ihre Kinder aus. Dies reicht von Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen bis zu chronischen Atemwegs- oder Hauterkrankungen. Eine Kur geht daher ebenso auf die Gesundheit des Kindes ein. Zudem stärkt die gemeinsame Zeit die Mutter- bzw. Vater-Kind-Bindung, was extrem wichtig in schwierigen Zeiten ist.

Befinden Sie sich gerade in einer Therapie und Ihr Kind ist schon fertig, gibt es vielfältige Angebote für die Kinder wie Klettern, Bogenschießen, Spielen oder Basteln. Am Kurort selbst sind schnell Freunde gefunden, schließlich erleben alle Beteiligten gerade eine außergewöhnliche Zeit.

Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur auf einen Blick

Alle vier Jahre haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur. Dass ein gesundheitlicher Grund vorliegt, attestiert Ihnen Ihr Hausarzt. Bei einer Kur sollte ihr Kind nicht älter als 12 Jahre alt sein. Da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, müssen Sie für die dreiwöchige Kur keinen Urlaub einreichen. Der Eigenanteil für Erwachsene liegt bei 10 Euro plus den anfallenden Fahrtkosten zum Klinikort. Sollte die Krankenkasse den Anspruch ablehnen, können Sie Widerspruch einlegen. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Zeit!