Träumen Sie schon länger von einem Eigenheim, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung? Dann sollten Sie überprüfen, ob Sie Baukindergeld bekommen. Die KfW, also die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wollen, dass mehr Familien in Deutschland ein Wohneigentum besitzen. Daher fördert es für drei Jahre (bis 31.12.2020) Familien mit Kindern sowie alleinerziehende Mütter bzw. Väter.

Wie hoch ist das Baukindergeld und welche Voraussetzungen für den Anspruch müssen wir als Eltern erfüllen?

Bei der Bewilligung des Baukindergeldes erhalten Sie über zehn Jahre 1.200 Euro. Mit den insg. 12.000 Euro Fördersumme können Sie sich den Traum Ihrer eigenen vier Wände leichter erfüllen. Die einzigen Bedingungen sind, dass Ihr jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind nicht übersteigt. Wenn Sie zwei Kinder haben, sind es 105.000 Euro, bei drei Kindern 120.000 Euro. Das Schöne dabei ist, dass Sie den staatlichen Zuschuss nicht zurückzahlen müssen. Dazu müssen Sie kindergeldberechtigt sein und das neue Zuhause, das Sie kaufen oder bauen wollen, ist zum Vertragszeitpunkt die einzige Immobilie, die Sie besitzen.

Wann müssen wir Baukindergeld beantragen?

Sobald Sie in Ihr Eigenheim eingezogen sind, beantragen Sie Baukindergeld bei der KfW. Dafür haben Sie sechs Monate nach dem Einzug in das Haus oder die Wohnung Zeit. Hier können Sie Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen.

Welche Unterlagen müssen wir für den Antrag auf Baukindergeld bereithalten?

Zunächst ist es erforderlich, dass Sie sich nach der Antragsbestätigung durch die KfW identifizieren. Das können Sie wahlweise über das PostIdent- oder das VideoIdent-Verfahren tun. Bei der Identifizierung bei der Post müssen Sie zunächst einen Coupon, den Sie zugeschickt bekommen, ausdrucken. Zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass legen Sie ihn in einer Filiale der Deutschen Post vor. Beim VideoIdent-Verfahren erfolgt die Identifizierung visuell. Dafür installieren Sie eine dafür vorgesehene App auf Ihrem Smartphone und folgen den Anweisungen, die Sie auf dem Bildschirm erhalten. Nach der erfolgreichen Identifizierung haben Sie drei Monate Zeit, die folgenden Unterlagen online einzureichen:

  1. Auszug aus dem Grundbuch: Dieser dient Ihnen als Nachweis über den Erwerb Ihres Eigentums.
  2. Meldebescheinigung: Aus dieser geht Ihre Selbstnutzung hervor, denn Sie müssen die Immobilie mit Ihrer Familie bezogen und als Hauptwohnsitz angegeben haben.
  3. Einkommensteuerbescheid: Selbstverständlich müssen Sie Ihr Haushaltseinkommen nachweisen, weswegen Sie die beiden Bescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragsstellung vorlegen müssen. Wenn Sie beispielsweise noch in diesem Jahr 2020 den Antrag auf Baukindergeld abgeben, sind die Einkommenssteuerbescheide von 2017 und 2018 notwendig.

Gibt es eine Verlängerung des Baukindergeldes?

Aktuell läuft eine Petition für die Verlängerung des Baukindergeldes bis 2022 initiiert von der SPD Deutschland, Ortsverband Allershausen – Kranzberg. Begründet wird die Petition damit, dass manches Bauland erst verzögert beschlossen wurde und die Covid-19-Pandemie zu weiteren Verzögerungen bzgl. Erschließung von Bauland oder Besichtigung von Eigentumswohnungen geführt hat. Zudem ist das Gesamtbudget gerade einmal zur Hälfte ausgeschöpft. Es wird sich zeigen, ob eine Verlängerung erfolgen wird.